Marktfrieden

Marktfrieden
Mạrkt|frie|de, Mạrkt|frie|den, der (MA.):
besonderer Rechtsschutz für Markt (1) u. Marktbesucher.

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Marktfrieden,
 
Rechtsgeschichte: königlicher Friede für die Dauer des jährlich abgehaltenen Marktes; als sein Symbol wurde häufig ein Kreuz errichtet. (Marktrecht)

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Mạrkt|frie|de[n], der (MA.): besonderer Rechtsschutz für Markt u. Marktbesucher.

Universal-Lexikon. 2012.

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